Allgemeine Geschäftsbedingungen

Definitionen In diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: Bedingungen) werden die folgenden Begriffe in der nachstehenden Bedeutung verwendet, sofern sich aus der Natur oder dem Inhalt der betreffenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, es sei denn, es ist ausdrücklich anders angegeben: a) Verkäufer: Schaffenburg Office Furniture B.V., ansässig Wattstraat 2-4, Zwijndrecht, Handelskammernummer: 27241679. b) Käufer: Jeder, mit dem der Verkäufer einen Vertrag abschließt oder abzuschließen beabsichtigt, dem der Verkäufer ein Angebot macht, dem der Verkäufer liefert oder für den der Verkäufer eine Leistung erbringt, mit Ausnahme des Endkunden. c) Parteien: Verkäufer und Käufer zusammen. d) Endkunde: Jede Person, die die vom Verkäufer hergestellten oder verkauften Waren vom Käufer erwirbt. e) Frachtführer: Der Verkäufer oder ein Dritter, den der Verkäufer mit dem Transport der Waren beauftragt. Artikel 1: Anwendbarkeit
  1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote und Annahmen seitens des Verkäufers. Alle Angebote erfolgen unter Bezugnahme auf diese Bedingungen, sowohl auf das Angebot als auch auf dessen Annahme und den damit zustande gekommenen Vertrag.
  2. Alle Angebote sind für die Dauer eines Monats gültig, es sei denn, das Angebot enthält eine andere Angabe.
  3. Der Vertrag kommt zustande, sobald die Annahme des Angebots den Verkäufer erreicht hat; aus dieser Annahme muss hervorgehen, dass der Käufer sich mit der Anwendbarkeit dieser Bedingungen einverstanden erklärt und gegebenenfalls auf die Anwendung eigener (Einkaufs-)Bedingungen verzichtet.
  4. Sofern in der Annahme Vorbehalte oder Änderungen im Vergleich zum Angebot vorgenommen werden, kommt der Vertrag erst zustande, wenn der Verkäufer dem Käufer mitteilt, dass er den Abweichungen vom Angebot zustimmt.
  5. Ungeachtet des Vorstehenden ist der Verkäufer, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, erst verpflichtet, die bestellten Waren auszuliefern, wenn der für das Land, in dem der Käufer ansässig ist, geltende Mindestbestellwert erreicht wurde, oder wie auf dem Angebot oder der Auftragsbestätigung des Verkäufers angegeben. Der Verkäufer ist berechtigt, Verträge mit dem Käufer zu kündigen oder zu beenden, falls der oben genannte Mindestbestellwert innerhalb von sechs Wochen nach Vertragsschluss nicht erreicht wird, ohne dass dem Verkäufer eine Schadensersatzpflicht entsteht.
Artikel 2: Änderungen
  1. Änderungen des Kaufvertrags und Abweichungen von den Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart wurden.
  2. Abweichungen vom Listenpreis oder angewandten Rabatten sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart wurden.
  3. Änderungen oder Ergänzungen eines bereits zustande gekommenen Vertrags sowie Nebenabsprachen sind nur verbindlich, wenn sie vom Verkäufer schriftlich gegenüber dem Käufer bestätigt wurden.
  4. Kommt keine Einigung über die Änderung des Kaufpreises zustande, liegt ein Streit zwischen den Parteien vor, auf den Artikel 17 der Bedingungen Anwendung findet.
Artikel 3: Qualität und Beschreibung
  1. Wenn der Verkäufer eine Zeichnung, ein Foto, ein Modell, ein Design, eine Berechnung oder andere Daten zeigt oder bereitstellt, dient dies lediglich zur Veranschaulichung. Die tatsächlich gelieferten Waren können von den gezeigten abweichen.
  2. Der Verkäufer verpflichtet sich gegenüber dem Käufer, Waren zu liefern, die: a. aus hochwertigen Materialien hergestellt und von einwandfreier Ausführung sind; b. in jeder Hinsicht den Mustern oder Modellen entsprechen, die dem Verkäufer und/oder Käufer zur Verfügung gestellt oder bereitgestellt wurden; c. die in der Offerte beschriebenen Leistungen erbringen, mit Ausnahme der Bestimmungen in Artikel 7 dieser Bedingungen.
  3. Der Verkäufer garantiert nicht, dass die Waren für den vom Käufer vorgesehenen Zweck geeignet sind, auch wenn dieser Zweck dem Verkäufer bekannt gemacht wurde, es sei denn, etwas anderes wurde zwischen den Parteien vereinbart.
Artikel 4: Verpackung und Versand
  1. Der Verkäufer verpflichtet sich gegenüber dem Käufer, die Waren ordnungsgemäß zu verpacken (sofern sich die Art der Waren nicht dagegen sträubt) und so zu sichern, dass sie bei normalem Transport ihr Ziel in einwandfreiem Zustand erreichen.
  2. Die Waren werden vom Verkäufer an den vereinbarten Ort oder die vereinbarten Orte auf die in der Bestellung festgelegte oder später vereinbarte Weise geliefert oder versandt.
  3. Der Käufer sorgt dafür, dass die Lieferung durch den Frachtführer durchgeführt werden kann. Dies bedeutet, dass der Käufer in jedem Fall sicherstellt, dass der Standort: a. über eine asphaltierte Straße erreichbar ist, wobei der Lkw innerhalb von 25 Metern von der ersten Tür entfernt stehen können muss; b. die Waren auf normale Weise, mindestens in der Verpackung, ins Innere gebracht werden können; c. und die Waren problemlos an der gewünschten Stelle platziert werden können.
  4. Der Käufer ist verpflichtet, bei Lieferung in Stockwerken einen Aufzug oder geeignetes Material für den vertikalen Transport zur Verfügung zu stellen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Der Aufzug muss vollständig für die Durchführung der Lieferung zur Verfügung stehen.
  5. Wenn der Verkäufer Paletten, Kisten, Container usw. für die Verpackung und den Transport bereitgestellt hat oder von einem Dritten – ob gegen Zahlung von Pfand oder einer Kaution oder nicht – zur Verfügung stellen ließ, ist der Käufer verpflichtet, diese Paletten usw. an die vom Verkäufer angegebene Adresse zurückzusenden, andernfalls schuldet der Käufer dem Verkäufer eine Entschädigung oder muss diese auf Weisung des Verkäufers an den Frachtführer bei der Lieferung zurückgegeben werden.
Artikel 5: Lagerung
  1. Wenn der Käufer oder Endkunde die Waren aus irgendeinem Grund nicht zum vereinbarten Zeitpunkt annehmen kann und diese versandbereit sind, wird der Verkäufer, sofern seine Lagermöglichkeiten dies zulassen, auf Anfrage des Käufers die Waren aufbewahren, sichern und alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um eine Verschlechterung der Qualität zu verhindern, bis sie dem Käufer oder Endkunden geliefert werden, jedoch für maximal sechs (6) Monate.
  2. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer ab dem Zeitpunkt, zu dem die Waren versandbereit sind, oder, falls dies später ist, ab dem in der Kaufvereinbarung festgelegten Liefertermin die Lagerkosten gemäß dem beim Verkäufer geltenden Tarif zu erstatten.
  3. Der Verkäufer ist jederzeit berechtigt, den im vorangegangenen Absatz genannten Tarif anzupassen.
  4. Der Antrag gemäß Absatz 1 muss spätestens vier (4) Wochen vor dem Zeitpunkt gestellt werden, an dem die Waren versandbereit sind.
Artikel 6: Eigentumsübergang und Risiko
  1. Die gelieferten Waren bleiben ausschließliches Eigentum des Verkäufers, solange der Käufer die Forderungen in Bezug auf: a. die vom Verkäufer an den Käufer gelieferten oder zu liefernden Waren gemäß dem Vertrag, oder b. die in Erfüllung eines solchen Vertrags erbrachten oder noch zu erbringenden Arbeiten oder Dienstleistungen, sowie c. die Forderungen aufgrund von Nichterfüllung solcher Verträge nicht vollständig beglichen hat. Der Verkäufer erwirbt auch das (Mit-)Eigentumsrecht an den Waren als Sicherheit für alle offenen Forderungen gegenüber dem Käufer.
  2. Vor dem Eigentumsübergang ist der Käufer nicht berechtigt, die gelieferten Waren anders als im Rahmen seines normalen Geschäfts und der normalen Bestimmung der Waren zu verkaufen, zu liefern oder anderweitig zu veräußern. Diese Befugnis erlischt, sobald dem Käufer (vorläufiger) Zahlungsaufschub gewährt oder er für insolvent erklärt wird.
  3. Der Verkäufer hat vor dem Eigentumsübergang jederzeit Zugang zu den Waren, die sein Eigentum sind, unabhängig davon, wo sie sich befinden.
  4. Bei Verstößen gegen die Bestimmungen dieses Artikels schuldet der Käufer dem Verkäufer eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % der zum Zeitpunkt des Verstoßes offenen Forderung, unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 8 Absatz 6.
Artikel 7: Lieferzeitpunkt
  1. Der Verkäufer wird die Waren zum vereinbarten Liefertermin oder unmittelbar nach Ablauf der in der Auftragsbestätigung festgelegten Lieferfrist liefern.
  2. Die Angabe der in Absatz 1 genannten Liefertermine erfolgt immer ungefähr und gilt nicht als verbindliche Frist, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
  3. Der Verkäufer behält sich jederzeit das Recht vor, den in Absatz 1 genannten Liefertermin zu ändern. Der Verkäufer wird den Käufer so schnell wie möglich über etwaige Änderungen informieren.
  4. Der Käufer ist nicht berechtigt, den Vertrag aufgrund einer Änderung gemäß Absatz 3 auszusetzen oder zu kündigen. Eine solche Änderung entbindet den Käufer nicht von seinen Verpflichtungen aus dem Gesetz oder dem Vertrag.
  5. Der Verkäufer haftet nicht für etwaige Kosten oder Schäden, die sich aus einer Änderung gemäß Absatz 3 ergeben.
  6. Der Käufer ist verpflichtet, die gekauften Waren zum Zeitpunkt der Lieferung anzunehmen. Bei Verweigerung oder Unterlassung der Annahme der Lieferung werden die Waren auf Kosten und Risiko des Käufers eingelagert.
Artikel 8: Montage
  1. Montageskizzen und Grundrisse müssen mindestens vierzehn (14) Tage vor der Montage digital an den Verkäufer übermittelt werden.
  2. Während der Montage muss der einzurichtende Raum: a. sauber, leer und trocken sein; b. eine Temperatur zwischen 15 und 24 Grad Celsius aufweisen; c. über ausreichende Beleuchtung und genügend elektrische Anschlüsse mit 220 Volt verfügen.
  3. Vorhandene bauliche Sockel für die zu montierenden Waren müssen vollständig waagerecht und glatt sein.
  4. Am Standort muss ausreichend abschließbarer, trockener Lagerraum für Materialien und Werkzeuge während der Montage zur Verfügung stehen.
  5. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Montage jederzeit ohne Angabe von Gründen auszusetzen.
Artikel 9: Höhere Gewalt
  1. Die in Artikel 7 genannten Liefer- und sonstigen Verpflichtungen des Verkäufers werden für den Zeitraum ausgesetzt, in dem der Verkäufer aufgrund höherer Gewalt daran gehindert ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen.
  2. Neben den Bestimmungen in Artikel 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches gilt höhere Gewalt für den Verkäufer, wenn der Verkäufer nach Vertragsschluss durch Umstände wie Krieg, Kriegsgefahr, Bürgerkrieg, Terrorismus, Aufruhr, Streik, Feuer, Wasserschäden, Überschwemmungen, behördliche Maßnahmen oder Transportschwierigkeiten daran gehindert wird, seine Verpflichtungen zu erfüllen. Dazu gehören auch unverschuldete Mängel bei Lieferanten oder der Transportfirma.
  3. Wenn die Lieferung aufgrund höherer Gewalt um mehr als sechs (6) Monate verzögert wird, sind sowohl der Verkäufer als auch der Käufer berechtigt, den Vertrag schriftlich zu kündigen.
  4. Der Verkäufer ist berechtigt, die Zahlung für bereits erbrachte Leistungen zu verlangen, auch wenn die Ursache der höheren Gewalt noch nicht bekannt war.
  5. Der Verkäufer kann sich auch auf höhere Gewalt berufen, wenn die Umstände der höheren Gewalt nach dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses eintreten.
Artikel 10: Wiederverkauf
  1. Der Käufer ist verpflichtet, an verkaufsfördernden Maßnahmen teilzunehmen, die der Verkäufer trifft, und wird rechtzeitig über diese Maßnahmen informiert. Diese Maßnahmen können Werbung, Sonderangebote, Preisaktionen und ähnliche Maßnahmen umfassen.
  2. Der Käufer ist berechtigt, seine eigene Marke auf der Verpackung der Waren anzubringen, jedoch nicht so, dass das Markenzeichen des Verkäufers nicht mehr sichtbar ist.
  3. Es ist dem Käufer nicht gestattet, Änderungen an den Waren vorzunehmen, die dazu führen, dass das Markenzeichen des Verkäufers nicht mehr sichtbar ist.
Artikel 11: Garantie
  1. Der Verkäufer gewährleistet, dass die gelieferten Materialien und Produkte zwölf (12) Monate nach Lieferung den üblichen Anforderungen entsprechen.
  2. Die Garantieverpflichtung erlischt, wenn: a) der Käufer oder Endkunde ohne Zustimmung des Verkäufers Änderungen oder Reparaturen an den gelieferten Waren vornimmt; b) der Käufer die Waren für einen anderen als den vorgesehenen Zweck verwendet; c) der Käufer die Waren unsachgemäß behandelt, benutzt oder wartet; d) der Käufer seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht nachkommt.
  3. Alle Kosten für Demontage, Versand und Transport gehen zu Lasten des Käufers.
  4. Die Garantie gilt nur für die gelieferten Waren und nicht für weiterverarbeitete Waren, es sei denn, der Hersteller übernimmt die Garantie.
  5. Die Garantiedauer wird nach Garantiearbeiten nicht verlängert.
  6. Der Käufer muss die Lieferung sorgfältig prüfen und sichtbare Mängel oder Schäden sofort dem Verkäufer oder dem Frachtführer melden.
  7. Der Käufer ist verpflichtet, den Endkunden über die Eigenschaften von Glaswaren und mögliche Spannungsunterschiede zu informieren, die zu Glasbruch führen können.
Artikel 12: Reklamation
  1. Reklamationen müssen schriftlich und so schnell wie möglich erfolgen, spätestens jedoch innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Lieferung.
  2. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Ware als angenommen, und Reklamationen werden vom Verkäufer nicht mehr berücksichtigt.
  3. Rücksendungen können nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers erfolgen.
Artikel 13: Haftung
  1. Die Haftung des Verkäufers beschränkt sich auf die Erfüllung der Garantieverpflichtungen gemäß Artikel 11 dieser Bedingungen.
  2. Der Verkäufer haftet nicht für durch Dritte entstandene Schäden oder indirekte Schäden, es sei denn, diese sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers zurückzuführen.
  3. Die Haftung des Verkäufers für direkte Schäden ist auf den zwischen den Parteien vereinbarten Vertragswert (ohne MwSt.) begrenzt, mit einem Höchstbetrag von 2.500 € pro Vorfall.
  4. Alle Forderungen des Käufers gegenüber dem Verkäufer verjähren nach einem Jahr, es sei denn, eine Klage wurde vor Ablauf der Frist eingereicht.
Artikel 14: Freistellung Der Käufer stellt den Verkäufer, dessen Mitarbeiter und Dritte, die in die Erfüllung des Vertrags involviert sind, von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit den gelieferten Waren oder Dienstleistungen entstehen. Artikel 15: Preis und Zahlung
  1. Der Kaufpreis umfasst den Preis für die Waren und die Verpackungskosten.
  2. Alle angegebenen Preise sind ohne Umsatzsteuer (MwSt.).
  3. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufpreis innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  4. Bei verspäteter Zahlung ist der Käufer ohne Mahnung in Verzug und schuldet die gesetzliche Handelszinsen.
  5. Im Falle von Nichtzahlung ist der Verkäufer berechtigt, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention zu kündigen.
Artikel 16: Geistige Eigentumsrechte
  1. Alle geistigen Eigentumsrechte an Zeichnungen, Fotos, Modellen und anderen Materialien, die dem Käufer zur Verfügung gestellt werden, verbleiben beim Verkäufer.
  2. Es ist dem Käufer nicht gestattet, die Materialien ohne ausdrückliche Genehmigung des Verkäufers zu verwenden oder zu bearbeiten.
Artikel 17: Gesetzliche Anforderungen
  1. Der Verkäufer wird versuchen, sicherzustellen, dass die Waren den geltenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
  2. Das Gleiche gilt für die normale Verwendung der Waren.
Artikel 18: Auflösung und Kündigung
  1. Der Vertrag wird ohne gerichtliche Intervention aufgelöst, wenn der Käufer zahlungsunfähig wird oder die Kontrolle über sein Vermögen verliert.
  2. Der Käufer hat das Recht, den Vertrag gegen eine Zahlung von 30 % des Kaufpreises zu kündigen, es sei denn, die Waren wurden speziell für den Käufer angefertigt.
Artikel 19: Schadensersatz und Kontrolle
  1. Der Käufer, der gegen Artikel 10 verstößt, schuldet dem Verkäufer eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 € pro Transaktion.
  2. Der Verkäufer ist berechtigt, einen unabhängigen Buchprüfer zu beauftragen, um die Einhaltung von Artikel 10 zu überprüfen.
Artikel 20: Anwendbares Recht Dieser Vertrag unterliegt niederländischem Recht. Das Wiener Kaufrecht ist nicht anwendbar. Artikel 21: Streitigkeiten
  1. Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, werden vom Gericht in Rotterdam entschieden.
  2. Ein Streit wird angenommen, wenn eine der Parteien dies erklärt.
Artikel 22: Inkonsistenz zwischen niederländischer und übersetzter Fassung Im Falle von Widersprüchen zwischen der niederländischen Fassung der Bedingungen und einer Übersetzung ist die niederländische Version bindend.